Für die EU-Kommission ist die Batterieproduktion ein „wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“. Grundsätzlich sind Staatshilfen innerhalb der EU verboten. Damit kann kein Mitgliedsland bestimmten Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die Kommission sieht in diesem Fall aber keine „übermäßige Verfälschungen des Wettbewerbs“. Somit können die Fördermittel vergeben werden.

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